Winterdienst Seit nun beinahe 20 Jahren sind wir ein verlässlicher Partner wenn es um den Winterdienst geht. Durch schlanke Strukturen und absolut flexible Mitarbeiter ist es uns möglich die uns anvertrauten Objekte und Flächen hochprofessionell und kostengünstig zu betreuen. Hierbei legen wir größten Wert auf effektives Arbeiten - unsere  Einsatzfahrzeuge werden so eingesetzt, dass die von uns betreuten Objekte bzw. Flächen schnellstmöglich und termingerecht vom Schnee befreit werden. Unser Maschinenpark verfügt über Traktoren mit Schneeschild, Radlader sowie Streufahrzeuge. Bei Bedarf können wir aber auch auf einen Pool von verlässlichen Subunternehmern mit eigenen Maschinen zurückgreifen. Um unvorhergesehene Ausfälle von Einsatzfahrzeugen schnellstmöglich beheben zu können, verfügen wir über eine firmeneigene Werkstätte und einem Ersatzteillager. Unsere Spezialgebiete sind die maschinelle Schneeräumung, Schneeabtransport, das Streuen von Streusalz auf den von  uns betreuten Flächen, sowie die Objektsicherung mit Schneestangen. Um eisfreie Flächen zu gewähren, wird nur inländisches Trockensalz der Salinen-Salzburg verwendet (höherer Wirkungsgrad). Dieses wird hallengelagert und mit eigens dafür bestimmten Streufahrzeugen aufgebracht. • SCHNEERÄUMUNG Schneeräumung mit Radlader oder Traktor bzw. manuelle Schneeräumung  • SALZSTREUDIENST Streuung ausschließlich mit Streusalz  SCHNEEABTRANSPORT Laden, Abtransportieren, und Entsorgen des Schnees Auf Wunsch kann Ihr Objekt (Parkplatz), zur Vorbeugung vor Schäden, während der Wintersaison mit Schneestangen abgesichert werden. Nach den ersten drei Streueinsätzen wird der durchschnittliche Salzverbrauch errechnet. Auf dessen Basis wird für weitere Streueinsätze ein Pauschalbetrag festgesetzt welcher Salzaufwand und Maschinenstunden inkludiert. Bei Sonderstreueinsätzen, das heißt, wenn die Ausfahrt des/der Streufahrzeuge nur für Ihr Objekt bzw. Parkplatz durchgeführt werden soll – kann nicht der errechnete Pauschalbetrag verrechnet werden. Es erfolgt in diesem Falle eine stundenweise Abrechnung. Außerdem muss eine Vorlaufzeit von mindestens 3 Stunden nach Auftragserteilung beachtet werden. Um den §§ 93 und 94 der STVO gerecht zu werden, werden Kontrollfahrten nach eigenem Ermessen und Streueinsätze nach Bedarf durchgeführt. Für die geleisteten Kontrollfahrten werden keine Kosten verrechnet. Wir verrechnen auch keine Nacht-, Wochenend- oder Feiertagszuschläge! Da jeder Kunde unterschiedliche Anforderungen hat, gestalten sich auch unsere Preise individuell. Nähere Auskünfte gerne auf Anfrage! Erdbewegung Nähere Infos erhalten Sie gerne auf Anfrage! Grünraumpflege Nähere Infos erhalten Sie gerne auf Anfrage! Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Wir beraten Sie gerne unverbindlich und kostenlos, um danach das perfekte Paket für Sie zu schnüren!
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